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   OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05   

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https://dejure.org/2005,7228
OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05 (https://dejure.org/2005,7228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2005 - 2 W 210/05 (https://dejure.org/2005,7228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 2 W 210/05 (https://dejure.org/2005,7228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren der Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Einschränkende Voraussetzungen für eine Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verfahrensunterbrechung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567; ; ZPO § 574; ; FGG § 20 a; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortige weiter Beschwerde im FGG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 67
  • ZMR 2006, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05

    Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt.
  • BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt.
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
    Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt.
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

  • OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 20 W 84/80

    Antrag; Beschwerde; Rechtsanwalt; Vollmacht; Kosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

  • BayObLG, 27.09.1976 - BReg. 1 Z 107/76
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09

    Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft

    Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die

    Die Vorschrift gilt nach anerkannter Auffassung über ihren Wortlaut hinaus für alle sonstigen den Stillstand des Verfahrens herbeiführenden Entscheidungen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 252, Rdnr. 1), damit auch für eine Entscheidung, durch die gegen den Widerspruch einer Partei die eingetretene Unterbrechung des Verfahrens festgestellt wird (OLG München NJW-RR 1996, 228, 229; OLG Schleswig FGPrax 2006, 67).
  • OLG Schleswig, 22.03.2006 - 2 W 40/06

    Auslegung des Heimbegriffs i.S.v. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Vergütung von

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